Gemäß EG Maschinenrichtlinie vom 01.01.1993 (89/392/EWG) sowie der allgemeinen Norm „Sicherheit von Maschinen“ (EN 292, Teil 1 und Teil 2) dürfen „Eintreibgeräte“ nur in den dafür vorgesehenen Fachwerkstätten repariert werden.
Als autorisierte Fachwerkstatt für die Reparatur von Eintreibgeräten erstellen wir Ihnen gerne einen kostenfreien und detaillierten Kostenvoranschlag für Ihr defektes Eintreibgerät.
Danach entscheiden Sie selbst, oder mit uns gemeinsam, ob das Gerät instand gesetzt werden soll.